Zweckverband Bodensee-
Wasserversorgung
Hauptstraße 163
70563 Stuttgart

Das Bodenseerohwasser ist fast schon Trinkwasser


Neben den vier Vorteilen des Bodensees (Wassermenge, Schichtung, alpine Zuflüsse, Wassereinzugsgebiet) gibt es weitere Vorteile:

Die häuslichen und kommunalen Abwässer der rund 1,6 Millionen Einwohner im Einzugsgebiet des Bodensees werden nahezu komplett durch Abwasseranlagen erfasst und mit sehr hohem Reinigungsgrad dem See wieder zugeführt. Darüber hinaus gibt es fast keine Verschmutzungen des Seewassers durch Industrieabwässer. Auch Chemikalien aus ufernaher Landwirtschaft, Haushaltschemikalien und Reinigungsmittel sowie Verschmutzungen durch abgesetzte Luftschadstoffe u. a. Verunreinigungen sind darin nicht nachweisbar.
Das Bodenseewasser befindet sich im sogenannten Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht. Es neigt daher weder zu Ablagerungen von Kalkausfällungen in den Rohrleitungen noch fördert es die Korrosion in den Rohren. Aus diesen Gründen kann das Bodenseewasser nach einer sehr einfachen Aufbereitung als Trinkwasser verteilt werden. Die Wasserwerke am Bodensee können unkomplizierte, naturnahe Aufbereitungsverfahren einsetzen, die nur darauf abzielen, die bakteriellen und mikrobiellen Belastungen ihres Rohwassers zu beseitigen, sowie die Trüb- und Schwebstoffe zu entfernen. Eine Entfernung von chemischen Inhaltsstoffen ist nicht nötig und wird daher nicht durchgeführt. 

Gewässerschutz am Bodensee - eine Erfolgsgeschichte

Der Schutz des Bodensees und seines Einzugsgebietes vor Verunreinigung und ökologischer Zerstörung hat eine lange und erfolgreiche Tradition. Als in den 50er- und 60er-Jahren im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs allerorten Waschmaschinen mit phosphathaltigen Waschmitteln eingesetzt wurden, gelangten mit den damals noch wenig geklärten häuslichen Abwässern große Mengen an Phosphat in den See, was zu einer ,,Überdüngung" mit diesem Nährstoff führte. In der Folge stieg das Wachstum der Algen und der ufernahen Unterwasservegetation rasant an. Das Wasser wurde trüb, absterbende Algen trieben in großen Mengen am Ufer zusammen und führten zu Geruchsbelästigung und zur Einschränkung des Badevergnügens. Auch einige der für die Trinkwasserversorgung bereits genannten Vorteile drohten zu schwinden.

Die Anrainerländer des Bodensees - Deutschland, die Schweiz und Österreich sowie Liechtenstein - gründeten 1961 eine überstaatliche Organisation, die Internationale Gewässerschutz-Kommission für den Bodensee (IGKB), um den Schutz des Bodensees umfassend und auf internationaler Ebene koordiniert voranzutreiben. Mit den ,,Richtlinien für die Reinhaltung des Bodensees" (1967), dem Ausbauprogramm der Kläranlagen im Einzugsgebiet und den gemeinsam betriebenen Überwachungs- und Messprogrammen wurden Meilensteine zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit des Sees errichtet. In der Folgezeit nahm die Belastung des Seewassers rapide ab und die ,,Überdüngung" verschwand so, dass heute wieder eine Wasserqualität festgestellt werden kann, wie sie in den 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts vorlag.

Auch andere internationale Abkommen auf dem Gebiet der Fischerei, der Schifffahrt, zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Tourismus am Bodensee enthalten Bestimmungen zum Schutz und zur nachhaltigen Verwendung des Bodenseewassers.
Die Wasserwerke im Einzugsgebiet des Bodensees und des Rheins gründeten 1968 die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR), eine eigene Organisation zum Schutze ihrer Ressourcen. Diese ,,Umweltschutzorganisation" hat sich in den vergangenen vier Jahrzehnten mehrfach in wichtige Fragen zum Schutze des Bodensees eingebracht und zur ökologischen Verbesserung beigetragen. Nur einige erfolgreiche Beispiele sollen hier aufgeführt werden: Mitwirkung an der Stilllegung der ufernah betriebenen Mineralölfernleitung von Genua bis Ingolstadt (ENI-Pipeline), Mitwirkung an der Verbesserung der Abwässer der papierverarbeitenden Industrie am Oberlauf der Schussen, Mitwirkung an dem Verbot von Wasserflugzeugen und schadstoff-emittierenden Bootsmotoren am Bodensee etc.
Daneben engagieren sich auch viele Naturschutzorganisationen (BUND, NABU etc.) - neben verschiedenen staatlichen oder kommunalen Programmen - für den Schutz des Sees und seiner umgebenden Landschaft; dies auch mit dem Ziel einer ausreichenden, naturnahen und nachhaltigen Trinkwasserversorgung aus dem Bodensee.
 


Phosphat-Phosphor-Ganglinie 1950 - 2008
Am Rückgang der Phosphat-Phosphor-Konzentration sieht man deutlich, dass die Wasserqualität des Bodensees den ursprünglichen Zustand erreicht hat.

Der Bodensee, ein internationales Gewässer

Am Bodensee liegen neben der Bundesrepublik Deutschland mit den Ländern Baden-Württemberg und Bayern die Schweiz und Österreich. Deutschland hat die größte Uferlänge, weitaus das meiste Wasser aber kommt mit dem Alpenrhein aus den Schweizer Alpen.
 
Eine über den See verlaufende Grenze, die diesen real zwischen den Anliegerstaaten aufteilt, gibt es nicht, stattdessen wird ein Kondominium, d. h. eine gemeinsame Herrschaft über den See, beansprucht. Als 1953 Baden-Württemberg die anderen Anliegerstaaten über die beabsichtigte Entnahme von 2.160 l/s für die Bodensee-Wasserversorgung informierte, erklärten die Schweiz und Österreich zwar, dass das Projekt ihre wasserwirtschaftlichen Interessen nicht nennenswert beeinträchtige, vertraten aber zugleich den Standpunkt, ,,überörtliche Großnutzungen" dieser Art seien nur mit Zustimmung aller Anlieger möglich. Dementsprechend haben beide Staaten 10 Jahre später, als Baden-Württemberg eine Erhöhung der Entnahmemenge auf 3.000 l/s ankündigte, den Abschluss eines formellen Staatsvertrages über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee verlangt. Die Bundesrepublik hat, um der gutnachbarlichen Beziehungen willen, diesem Verlangen entsprochen. Dem Ende 1967 von allen Anliegerstaaten ratifizierten Übereinkommen unterliegen nur Wasserentnahmen von jeweils mehr als 50 l/s. In folgenden Fällen müssen die Anliegerstaaten vor der Zulassung von Wasserentnahmen einander rechtzeitig Gelegenheit zu Stellungnahme geben:
 

 
Bei geringeren Entnahmemengen, d.h. weniger als 750 bzw. 1.500 l/s, sind die Anliegerstaaten lediglich zu unterrichten. Werden Einwendungen erhoben, die nicht im Verhandlungsweg ausgeräumt werden können, so entscheidet eine internationale Schiedskommission über die beabsichtigte Entnahme.
 
Das Übereinkommen fand erstmals Anwendung auf die 1966 angezeigte Erhöhung der Wasserentnahme der BWV um 4.500 l/s. Einwände sind jedoch nicht erhoben worden. So konnte das Land Baden-Württemberg dem Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung die wasserrechtliche Bewilligung für sein Entnahmerecht auf 670.000 m³ je Tag erhöhen. Im Tagesmittel dürfen also 7.755 l/s gefördert werden, bei einer maximalen Entnahme von 10.500 l/s während der Nachtzeit.




10.03.10
http://www.zvbwv.de/de/gewaesserschutz.html