Wasserentnahmeentgelt
Im Jahr 1988 wurde nach heftigen Debatten in Baden-Württemberg für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser das Wasserentnahmeentgelt, der sogenannte Wasserpfennig, eingeführt. Er wird noch heute erhoben und auf den Wasserpreis aufgeschlagen. Mit dem Entgelt sollen die Bauern dafür entschädigt werden, dass sie sich bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen innerhalb von Wasserschutz-gebieten beschränken müssen. Die Mitglieder der Bodensee-Wasserversorgung hatten es in der Verbandsversammlung abgelehnt, dagegen Widerspruch und Klage einzureichen. Das Thema war dennoch sehr umstritten, da zum einen die Bürger das Entgelt bezahlen müssen und dagegen nicht klagen können, zum anderen der Bodensee ein internationales Gewässer ist, das Wasserentnahmeentgelt aber nur an das Land Baden-Württemberg gezahlt wird. Seit der Einführung am 1. Januar 1988 zahlte die Bodensee-Wasserversorgung für die Wasserentnahme ein Entgelt von 5,3 Cent (früher 10 Pfennig) je 1.000 Liter - bislang über 130 Millionen Euro. Auch heute gibt es noch viel Kritik an der zusätzlichen Wassergebühr, da diese zu einem erheblichen Teil nicht zweckgebunden und auch nicht zum Schutz der Wasserentnahme der Bodensee-Wasserversorgung verwendet wird. Zudem ist diese Regelung bundesweit sehr unterschiedlich. Manche Bundesländer, z. B. Bayern, erheben gar kein Wasserentnahmeentgelt. Dies sorgt bei bundesweiten Preisvergleichen auf den ersten Blick häufig für Verzerrungen.
11.03.10
http://www.zvbwv.de/de/wasserentnahmeentgeld.html