

1988 wurde nach heftigen Debatten in Baden-Württemberg das Wasserentnahmeentgelt, der sogenannte Wasserpfennig, für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser eingeführt. Er wird bis heute erhoben und auf den Wasserpreis aufgeschlagen. Mit dem Entgelt sollen Landwirte dafür entschädigt werden, dass sie sich bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen innerhalb von Wasserschutzgebieten beschränken müssen. Die Mitglieder der Bodensee-Wasserversorgung hatten es in der Verbandsversammlung abgelehnt, dagegen Widerspruch und Klage einzureichen.
Seit seiner Einführung am 1. Januar 1988 zahlte die Bodensee-Wasserversorgung für die Wasserentnahme ein Entgelt von 5,3 Cent (früher 10 Pfennig) je 1.000 Liter - bislang über 130 Millionen Euro.